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Laut EU-Plänen sollen nun auch für den Busverkehr Fahrgastrechte gestärkt werden. So soll laut den Vorgaben bei einer Verspätung ab 2Stunden eine Recht auf Ersatzfahrzeug bestehen und der Fahrtpreis zurückerstattet werden. Sollte das Busunternehmen in über 2Stunden keinen Ersatz auftreiben steht zum erstatteten Fahrpreis nochmal zusätzlich 50% des Kaufpreises als Entschädigung zu. Bei verspäteter Ankunft soll das Busunternehmen ab einer Stunde ein Viertel und ab zwei Stunden die Hälfte des Fahrpreises erstatten. Umstritten ist aber die Frage ob dies so auch für den komunalen Stadt und Regional - Busverkehr gelten soll. Bundesverkehrsminister Ramsauer ist dagegen. Ein Vermittlungsverfahren im Ministerrat läuft.
naja, warum nicht... sollte ein Bus aus welchen Gründen auch nimmer nicht fahren darf auch der Fahrgast Rechte haben. Nicht nur bei der Bahn :)