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Dieses Thema hat 9 Antworten
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 News
Jens C.

24.06.2010 18:53
Bahn muss mit billigerer Bus-Konkurrenz leben antworten

Quelle:
24. Juni 2010 | 17:37 Uhr | Von dpa

Die Deutsche Bahn muss mit billigerer Bus-Konkurrenz entlang ihrer Strecken leben. Das Bundesverwaltungsgericht entschied, dass ein Fernbusverkehr, der deutlich günstiger als Bahnfahren ist, genehmigt werden kann.
Allerdings trug die DB Fernverkehrs AG vor dem obersten deutschen Verwaltungsgericht in Leipzig trotzdem einen kleinen Sieg davon. Der 3. Senat hob die bereits erteilte Genehmigung einer Buslinie zwischen Frankfurt/Main und Dortmund auf - aus formellen Gründen. Das Regierungspräsidium Darmstadt hatte es versäumt, die Bahn ausreichend in das Zulassungsverfahren einzubinden.

Jens C.

24.06.2010 18:54
#2 Von Kiel nach Dortmund für 21 Euro? antworten

Quelle: sh:z.de

Wenn das Gesetz für Fernbuslinien gelockert werden sollte, soll schon ab Herbst ein Bus von Kiel nach Dortmund fahren.
Viele Reisen von und nach Schleswig-Holstein dürften bald deutlich günstiger werden. Verkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) will voraussichtlich nächstes Jahr neue Fernbuslinien zulassen, die zahlreiche Städte viel billiger verbinden können als ICE- oder Intercity-Züge. Und der Preisrutsch könnte sogar noch schneller kommen: Wenn das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am heutigen Donnerstag, wie erwartet, das Verbot für Fernbusse lockert, wollen die ersten Anbieter schon dieses Jahr der Bahn Konkurrenz machen - nicht zuletzt in Norddeutschland.

Bisher dürfen Busbetriebe Fernlinien nur von und nach Berlin unterhalten. Ansonsten sind sie lediglich erlaubt, wenn sie eine "wesentliche Verbesserung der Verkehrsbedienung" darstellen. Diese Regelung, die auf das Jahr 1931 zurückgeht, sichert der Bahn praktisch ein Monopol, das der Staat in Kauf genommen hat, um ein möglichst großes Angebot an Zugverbindungen zu ermöglichen. Dass Fahrten in die Hauptstadt ausgenommen sind, hat historische Gründe: Während der deutschen Teilung wollte man Bundesbürgern nicht zumuten, in Transitzügen der DDR-Reichsbahn nach Berlin zu reisen.

Was ist eine "wesentliche Verbesserung"?

Nun entscheidet das Bundesverwaltungsgericht darüber, was eine "wesentlichen Verbesserung" des Angebots ist. Die Bahn klagt gegen das Land Hessen, das der Deutschen Touring erlaubt hat, Busse zwischen Frankfurt und Dortmund fahren zu lassen. Die hessische Landesregierung sah die wesentliche Verbesserung in niedrigeren Preisen - die Bahn hält dieses Argument dagegen nicht für ausreichend. Schließen sich die Richter Hessens Haltung an, käme das einem vorgezogenen Startschuss für Ramsauers Liberalisierungspläne gleich. Denn günstiger als die Bahn können Busse zwischen größeren Städten immer fahren.

So hat der französische Verkehrskonzern Veolia, der auch die Nord-Ostsee-Bahn betreibt, vorsorglich schon drei neue Fernbuslinien beantragt - unter anderem von Kiel über Hamburg, Hannover, Bielefeld, Dortmund und Bochum nach Essen, zweimal am Tag. "Wir wollen im Spätherbst loslegen", sagt Firmensprecherin Nadine Lachmund. Bei Buchung mindestens eine Woche vor Reisenantritt kämen Fahrgäste aus Kiel für sieben Euro nach Hamburg, für 15 nach Hannover und für 21 nach Dortmund. Dagegen kostet die Zugfahrt selbst mit der Bahncard 50 stets fast das Doppelte. Allerdings ist man dafür schneller am Ziel: Der ICE schafft die Strecke nach Dortmund in vier Stunden, der Bus braucht sechseinhalb.

Auch die Deutsche Touring, Tochter eines spanischen Verkehrskonsortiums, will im Norden aktiv werden. Neben mehreren internationalen Strecken betreibt sie eine Nachtbuslinie zwischen Mannheim und Hamburg. "Die würden wir auch gern tagsüber anbieten - und ich kann mir vorstellen, sie bis Lübeck, Kiel oder Flensburg zu verlängern", sagt Produktmanager Michael Svedek. Selbst die Bahn, die im Berlin-Verkehr der größte Busbetreiber ist, macht Pläne. Sie hat eine Konzession für die Strecke Hamburg-Bielefeld beantragt, auf der auch Konkurrent Veolia fahren will. Das Argument der Bahn: Das Angebot sei eine Verbesserung, da es noch keine umsteigefreie Verbindung zwischen beiden Städten gibt - und der ebenfalls anzusteuernde Flughafen Hannover-Langenhagen bisher gar nicht am Fernverkehrsnetz hängt.

Ostfriese Offline


Beiträge: 57

24.06.2010 21:21
#3 RE: Von Kiel nach Dortmund für 21 Euro? antworten

Hier in Ostfriesland wird ab Juli auch einen neuen Fernbuslinie geben und zwar von Harlesiel (Fähranleger) über Aurich nach Oberhausen. Dies wird von der Kreisbahn Aurich betrieben, die haben noch weitere Fernbuslinien, die auf einen Erlaubnis warten.

Busse-in-Ostfriesland.de.tl Immer Aktuell aus Ostfriesische Buswelt!

FBZugBus

24.06.2010 21:36
#4 RE: antworten

ah :)
deswegen hat KBA bei SETRA 431DT gekauft...

Und ich hoffe doch die DB kauft für Neue Fernbuslinien NICHT bei MAN ein, sondern wieder schöne S431DT

Ostfriese Offline


Beiträge: 57

24.06.2010 21:44
#5 RE: RE: antworten

Ne, da liegt du leider ganz Falsch. Für Fernbuslinie wird der bisherige Doppeldecker fahren, also Wagen 48 den S328DT. Der S431DT wird niemals auf Linie fahren, denn der hat 5 Sterne Ausstattung, unten ein riesigen Bistrobereich und alle extra dazu.

Ich hab nämlich ein sehr gute Beziehung zu den Geschäftführung und Fahrern...

Schönen Abends noch

Busse-in-Ostfriesland.de.tl Immer Aktuell aus Ostfriesische Buswelt!

FBZugBus

25.06.2010 00:02
#6 RE: RE: antworten

;)
hey, warum eigentlich grad bis Oberhausen ?

Ach, und wie gut das niemand von den KBA gesehen hat wie der 431DT in München als Airport-Zubringer verheizt wurde ^^

Jens C.

25.06.2010 07:20
#7 RE: RE: antworten

Zitat von FBZugBus
Ach, und wie gut das niemand von den KBA gesehen hat wie der 431DT in München als Airport-Zubringer verheizt wurde ^^


Örtliche Airport-Zubringer sind ganz normal konzessionierte Linien; sie fallen somit nicht in den Bereich "Fernlinien".
Meinst Du mit "den KBA" das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) ?
Falls ja: Die haben mit dem S 431 DT nur folgendes zu tun:
Dessen Zulassung, Typengenehmigung und ggf. Verwaltung der Punkte des Fahrers beim "heizen"
Wo das Fahrzeug "verheizt" wird fällt nicht in die Zuständigkeit des KBA.
Für die Vergabe von Konzessionen sind genrell die Behörden der Städte und Kreise zuständig.
Welche Behörde es bei Fernlinien ist vermag ich derzeit nicht zu sagen.

---------------------------------------------------------------
Quelle:

Presseinfo Bundesverwaltungsgericht

Parallelverkehr mit Bussen bei deutlichem Preisvorteil gegenüber einer Bahnfahrt kann zulässig sein

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute entschieden, dass ein Linienfernverkehr mit Bussen unter Umständen genehmigt werden kann, auch wenn die Strecke bereits von der Bahn bedient wird, wenn die Fahrpreise im Busverkehr deutlich günstiger sind als die entsprechenden Bahnpreise. Allerdings war die angegriffene Linienverkehrsgenehmigung deshalb aufzuheben, weil der Bahn nicht die erforderliche Möglichkeit zu einer Ausgestaltung ihres Schienenverkehrs eingeräumt worden war.

Im November 2005 wurden dem beigeladenen Busunternehmen die Einrichtung und der Betrieb eines Linienbusverkehrs von Frankfurt am Main/Hauptbahnhof nach Dortmund/Hauptbahnhof mit Zwischenhalten in Bonn, Köln, Duisburg, Essen und Bochum genehmigt. Hiergegen hat die DB Fernverkehr AG unter anderem mit der Begründung geklagt, dass allein günstigere Fahrpreise die Genehmigung eines Parallelverkehrs zu dem von ihr angebotenen Schienenverkehr nicht rechtfertigten, der schneller und bequemer sei. Ihre Klage und die von ihr gegen das klagabweisende erstinstanzliche Urteil eingelegte Berufung sind ohne Erfolg geblieben.

Auf die Revision der Klägerin hat das Bundesverwaltungsgericht die vorinstanzlichen Urteile geändert und den Genehmigungsbescheid aufgehoben. Die Genehmigungsbehörde habe einen Beurteilungsspielraum bei der Frage, ob der Verkehr bereits mit den vorhandenen Verkehrsmitteln befriedigend bedient werde und ob es mit einer wesentlichen Verbesserung der Verkehrsbedienung verbunden sei, wenn mit dem beantragten Verkehr eine bereits wahrgenommene Verkehrsaufgabe übernommen werden solle. Es sei nicht zu beanstanden, wenn die Genehmigungsbehörde bei der ihr obliegenden Gewichtung der einzelnen Belange und Interessen den deutlich günstigeren Fahrpreisen der Beigeladenen das ausschlaggebende Gewicht beigemessen und das Vorliegen eines Versagungsgrundes deshalb verneint habe. Ein Verkehrsbedürfnis für den Linienbusverkehr der Beigeladenen habe insbesondere bei dem Teil der Bevölkerung gesehen werden können, der aus finanziellen Gründen nicht in der Lage sei, die Verkehrsangebote der Klägerin und die damit verbundenen Vorteile hinsichtlich Schnelligkeit und Komfort zu nutzen. Die erteilte Genehmigung sei aber deshalb aufzuheben, weil die Genehmigungsbehörde die Klägerin nicht in der gebotenen Form zu einer Ausgestaltung des bereits vorhandenen Schienenverkehrs aufgefordert habe.

BVerwG 3 C 14.09 - Urteil vom 24. Juni 2010

Nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 des Personenbeförderungsgesetzes - PBefG - ist beim Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen die Genehmigung zu versagen, wenn durch den beantragten Verkehr die öffentlichen Verkehrsinteressen beeinträchtigt werden, insbesondere a) der Verkehr mit den vorhandenen Verkehrsmitteln befriedigend bedient werden kann, b) der beantragte Verkehr ohne eine wesentliche Verbesserung der Verkehrsbedienung Verkehrsaufgaben übernehmen soll, die vorhandene Unternehmer oder Eisenbahnen bereits wahrnehmen, c) die für die Bedienung dieses Verkehrs vorhandenen Unternehmer oder Eisenbahnen die notwendige Ausgestaltung des Verkehrs innerhalb einer von der Genehmigungsbehörde festzusetzenden angemessenen Frist und, soweit es sich um öffentlichen Personennahverkehr handelt, unter den Voraussetzungen des § 8 Abs. 3 selbst durchzuführen bereit sind.

FBZugBus

25.06.2010 18:32
#8 RE: RE: antworten

oh Sorry Jens !!!

das habe ich so bisschen blöd geschrieben und war wohl nur für "Ostfriese" zu verstehen .....
Wir haben hierzu in einem anderen ÖPNV-Forum schonmal bisschen darüber gesprochen.


Die KBA - KreisBahn Aurich (!) hat einen S431DT bei SETRA bestellt, der ist schon fertig und wird aber noch für 6Monate bei SETRA in der eigenen Leihflotte eingesetzt, heisst mit Ulmer Zulassung an Kunden ausgeliehen oder bei Kunden zur Vorführung hingestellt.
Und jüngst war er nach München verliehen zum Einsatz als Shuttle Flughafen<->Messe, da wurde er sprichwörtlich verheizt mit seiner schönen Roten Innenausstattung 5*

Die Bilder dazu versuche ich im Moment wieder vergebens herzustellen, da des soganannte 'High-Tech' Gerät mit dem die gemacht wurden total abgestürzt ist und zur Zeit erst mal auf Garantie eingeschickt.... naja.
Also ich melde mich zum Bus mal wieder.


Deine Mühen Jens für die Erläuterung möchte ich trotzdem loben auch wenn ich den Fehler gemacht habe "KBA" nicht näher zu erklären bzw. auszuschreiben.
Ich habe es aber so auch noch nicht gewusst und Danke schonmal gleich auch noch für die Ausführung hier, was gelernt :)
So ich hoffe es kommt die Entschuldigung an.
Sorry nochmal

Flo

Jens C.

25.06.2010 18:49
#9 RE: RE: antworten

Moin,

kein Problem - ist ja alles geklärt

Gruß

Jens

Ostfriese Offline


Beiträge: 57

25.06.2010 19:47
#10 RE: RE: antworten

Ach herrje! 5Sterne Reisebus als Flughafenzubringer? Das möcht ich mal sehen ;-)

Warum KBA mit Fernbus bis nach Oberhausen (CENTRO) fährt? Da hab ich ein ganz einfachen antwort, sehr viele Leuten aus Ruhrpott machen über Wochenende in Ostfriesland einen Kurzurlaub, daher ist die Fernbuslinie sinnvoll, mit Bahn ist es teuerer und man muss 2 mal umsteigen! Außerdem wollen sehr viele Ostfriesen (darunter auch ich) nach CENTRO Oberhausen. Das dürfte rentieren ;-)

Busse-in-Ostfriesland.de.tl Immer Aktuell aus Ostfriesische Buswelt!

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