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Anfang der Woche wurde die Bundespolizei in Lübeck durch die 3-S-Zentrale der Deutschen Bahn darüber informiert, dass durch Mitarbeiter der Bahn zwei Kinder beaufsichtigt werden, von denen einer kurz vorher in den Gleisbereich im Lübecker Hauptbahnhof gesprungen sei. Ein Beamter und eine Beamtin der Bundespolizei übernahmen am Hauptbahnhof zwei Jungen, acht und zehn Jahre alt, von den Mitarbeitern der Bahn. Der Triebfahrzeugführer eines einfahrenden ICE hatte ihnen die Kinder übergeben, mit dem Hinweis, die Kinder hätten sich bei Einfahrt seines Zuges in den Bahnhof im Gleis aufgehalten. Der Zugführer gab auf Befragung an, wie sich die Angelegenheit aus seiner Sicht dargestellt hat. Er fuhr mit seinem Zug, der zu diesem Zeitpunkt noch eine Geschwindigkeit von rund 40 Stundenkilometern hatte, in den Bahnhof ein. Als er etwa die Hälfte des Bahnsteiges passiert hatte, sah er, wie einem Kind auf dem Bahnsteig etwas aus der Hand fiel und in das Gleis rollte, in dem sich der Zug näherte. Ohne auf irgendetwas zu achten, sei das Kind sofort ins Gleis gesprungen. Geistesgegenwärtig gab der Triebfahrzeugführer sofort einen sogenannten "Achtungspfiff" ab und leitete eine Schnellbremsung ein. Das im Gleis befindliche Kind versuchte nun wieder aus dem Gleis zu gelangen, was ihm aufgrund seines Alters und seiner Größe nur mit Hilfe des anderen, nun auch unmittelbar an der Bahnsteigkante stehenden Kindes gelang.
Der Zug kam noch vor dem Aufenthaltsort der Kinder zum Stehen, der Junge aus dem Gleis war inzwischen mit Hilfe des Anderen wieder auf den Bahnsteig gelangt. Der Triebfahrzeugführer sah, dass die Beiden nun die Treppe hinauf liefen und rannte hinterher. In der Wandelhalle konnte er die Kinder einholen und übergab sie an andere Mitarbeiter der Bahn, da er ja zurück zu seinem Zug musste.
Auf Befragung durch die Bundespolizisten bestätigten die beiden Jungen die Darstellung des Zugführers. Dem Älteren der Beiden sei eine Getränkeflasche aus der Hand gefallen und ins Gleis gerollt. Er habe sie nur herausholen wollen. Den herannahenden Zug hätten Beide nicht bemerkt, erst, als das Signal abgegeben wurde.
Die Jungen wurden von den Bundespolizisten eindringlich über Gefahren im Bahnbereich belehrt und anschließend zu ihren Erziehungsberechtigten gebracht. Auch diese wurden auf ihre Aufsichtspflichten hingewiesen.
Die Bundespolizei weist an dieser Stelle ausdrücklich darauf hin, dass die in Bahnhöfen auf dem Boden der Bahnsteige angebrachten weißen Linien nicht zu überschreiten sind, da die Sogwirkung durchfahrender Züge erheblich sein kann. Die Bundespolizei hat ein Präventionsprogramm, in dem vor Gefahren an Bahnanlagen gewarnt wird und geht mit ihren Präventionsbeauftragten in Schulen und Kindergärten, um dort altersgerecht auf Kinder und Jugendliche einzuwirken und dafür zu sensibilisieren, was passieren kann, wenn man nicht aufpasst oder unaufmerksam ist. In diesem Fall hatte wohl der Schutzengel der beiden Jungen aufgepasst und hatte einen aufmerksamen Helfer, den Triebfahrzeugführer
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Albi
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