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ist am 16.12.2011, 11: 50 Uhr zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit seiner Zustimmung wirksam, Zahlungen können wirksam nur noch an den vorläufigen Verwalter geleistet werden. Vollstreckungsmaßnahmen gegen die Schuldnerin sind untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind.