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Dieses Thema hat 6 Antworten
und wurde 324 mal aufgerufen
 Plauderecke
Bosign Offline


Beiträge: 1.233


21.05.2011 17:48
Fotografieren erlaubt? antworten

Nachdem ich mich heute mal wieder von zwei Busfahrern äußerst dumm anmachen lassen mußte, suche ich nach den rechtlichen Hintergründen,
Busse im öffentlichen Straßenverkehr fotografieren zu dürfen.
Scheinbar geht bei einigen Fahrern der Glaube um, man müsse sie erst um Erlaubnis fragen, bevor man ein Foto machen darf.
Der Nächste meinte, man muß auch ihn ausdrücklich um Erlaubnis fragen. Wenn er nicht auf`s Foto möchte, dann dürfe auch nicht fotografiert werden...
Darf man denn solche Bilder überhaupt veröffentlichen, auf denen der Fahrer oder andere Personen, die das nicht möchten, mit drauf sind?
Wer kennt da die rechtlichen Hintergründe?

P.S.:
Es gibt auch andere, sehr nette und freundliche Fahrer, so wie den, der heute Nachmittag 737 als "10" durch die Falkenstraße steuerte...

www.bosign.de

O305 Offline


Beiträge: 255


21.05.2011 18:06
#2 RE: Fotografieren erlaubt? antworten

Nach dem Grundgesetz ist das Fotografieren erlaubt, nur auf Privatgrundstücken (beispielsweise Busse auf einem Flughafen) ist es verboten. Da kann der Fahrer noch so viel meckern wie er will...

--------------------------------------------------

Stadtverkehr Lübeck Wagen 312 - 317 & 300:

http://www.youtube.com/watch?v=P5qd6Kge3...B64D9B2921742A9

VHH 9901 - 9915: Coming soon !

Bosign Offline


Beiträge: 1.233


21.05.2011 18:14
#3 RE: Fotografieren erlaubt? antworten

Hat da jemand einen offiziellen Text, den man vielleicht dann immer dabei haben sollte, um den Leuten den Wind aus den Segeln zu nehmen...?

www.bosign.de

Jens C.

21.05.2011 18:44
#4 RE: Fotografieren erlaubt? antworten

§ 23 Kunstschutzgesetz zieht immer!

Nach Art. 2 Abs. 1 und Art. 5, ist das Fotografieren auf öffentlichem Gelände erlaubt. Nur durch ein Gesetz kann gemäß Art. 5 Abs. 2, eine Einschränkung erfolgen. Laut Kunstschutzgesetz (KSchG) darf man Omnibusbilder machen, auch wenn andere Personen wie Fahrgäste oder Fahrer auf diesem Bild zu sehen sind.
Kunstschutzgesetz (KSchG), § 23: “Ohne die nach §22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet oder zur Schau gestellt werden: 2. Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen.” Somit sind Fahrer oder Fahrgäste als „Beiwerk“ anzusehen und solange man sich auf öffentlichem Gelände befindet, ist das Fotografieren von Omnibussen erlaubt.

Wasserschutz Offline


Beiträge: 30


21.05.2011 19:12
#5 RE: Fotografieren erlaubt? antworten

Kunsturhebergesetz (KunstUrhG)

Auszug
§ 22
Recht am eigenen Bilde

Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, daß er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt. Nach dem Tode des Abgebildeten bedarf es bis zum Ablaufe von 10 Jahren der Einwilligung der Angehörigen des Abgebildeten. Angehörige im Sinne dieses Gesetzes sind der überlebende Ehegatte oder Lebenspartner und die Kinder des Abgebildeten und, wenn weder ein Ehegatte oder Lebenspartner noch Kinder vorhanden sind, die Eltern des Abgebildeten.
§ 23
Ausnahmen zu § 22

(1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:

1. Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;

2. Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;

3. Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;

4. Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.

(2) Die Befugnis erstreckt sich jedoch nicht auf eine Verbreitung und Schaustellung, durch die ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten oder, falls dieser verstorben ist, seiner Angehörigen verletzt wird.


Wenn der Fahrer der Meinung ist, nicht auf dem Bild erscheinen zu müssen, reicht es m.E. ihm mitzuteilen, dass er unkenntlich gemacht wird!
Ich frage mich gerade, ob das Kunsturhebergesetz noch gültig ist oder durch das Kunstschutzgesetz abgelöst wurde! In diesem Fall würde das Kunstschutzgesetz natürlich richtig sein!

Jens C.

21.05.2011 19:20
#6 RE: Fotografieren erlaubt? antworten

Das wird schon das Kunsturhebergesetz sein.

Im Volksmund "Kunstschutzgesetz"

Es gibt solche Dinge die im Sprachgebrauch verbreitet, aber falsch sind.
Z.B. meint der Bürger immer er gäbe seine Lohnsteuererklärung ab; dabei handelt es sich nicht um selbige, sondern um die Einkommensteuererklärung.

erbsenzählende Grüße

Jens

O305 Offline


Beiträge: 255


08.08.2011 18:50
#7 RE: Fotografieren erlaubt? antworten

Hochbahn-Fahrer verärgert über Fotografen:

http://www.mopo.de/hamburg/panorama/bus-...70/-/index.html

Dass das Ganze auch noch als Skandal tituliert werden muss, ist eher fragwürdig.

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Stadtverkehr Lübeck Wagen 312 - 317 & 300:

http://www.youtube.com/watch?v=P5qd6Kge3...B64D9B2921742A9

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